In öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen gelten besondere Vorschriften im Bereich des Infektionsschutzes.
Alle Sorgeberechtigte der Schülerinnen und Schüler sind daher verpflichtet, die Belehrung zum Infektionsschutz zur Kenntnis zu nehmen. Bitte lesen Sie sich das hier als pdf- Datei hinterlegte Merkblatt aufmerksam durch (per Mausklick öffnen):